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MaggiR committed Oct 29, 2024
1 parent f00e457 commit fe3b9b2
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Showing 10 changed files with 132 additions and 56 deletions.
9 changes: 8 additions & 1 deletion README.md
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# 🗳️ Ersatzstimme-Wiki
Dieses Wiki bündelt alle wichtigen Infos rund um das Wahlsystem der Ersatzstimme, zusammengestellt von [Mark Rothermel](https://rothermel.me).
### [👉🏻 Hier geht's zum Wiki](https://ersatzstimme.wiki)
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### Quartz-Server starten
Um den Quartz-Server lokal zu Testzwecken zu starten, führe im Projekt-Root-Verzeichnis folgendes Kommando aus:
```bash
npx quartz build --serve
```
Anschließend kannst du per http://localhost:8080/ auf den Server zugreifen.
9 changes: 6 additions & 3 deletions content/Literatur/Dilger 2021.md
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### Alexander Dilger (2021)
**"Einfache Vermeidung von Stimmverlusten durch Prozent-Hürden" im Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik**. [Zum Paper](https://www.wiwi.uni-muenster.de/io/de/forschen/downloads/DP-IO_07_2021)
Beleuchtet die Präferenzwahl als effektive Maßnahme gegen Stimmverluste durch die 5%-Hürde. Schlägt als vereinfachende Alternative vor, dass nicht die Wähler ihre nachfolgende Alternativpartei bestimmen, sondern die Partei selbst. In diesem Modell legt die Partei im Voraus fest, an welche andere Partei ihre Stimmen gehen sollen, falls sie selbst die Hürde nicht überwindet. So setzt der Wähler weiterhin nur ein einzelnes Kreuz.
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title: Einfache Vermeidung von Stimmverlusten durch Prozent-Hürden
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##### Alexander Dilger (2021) im Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik - [Zum Paper](https://www.wiwi.uni-muenster.de/io/de/forschen/downloads/DP-IO_07_2021)

Beleuchtet die Präferenzwahl als effektive Maßnahme gegen Stimmverluste durch die 5%-Hürde. Schlägt als vereinfachende Alternative vor, dass nicht die Wähler ihre nachfolgende Alternativpartei bestimmen, sondern die Partei selbst. In diesem Modell legt die Partei im Voraus fest, an welche andere Partei ihre Stimmen gehen sollen, falls sie selbst die Hürde nicht überwindet. So setzt der Wähler weiterhin nur ein einzelnes Kreuz.
7 changes: 5 additions & 2 deletions content/Literatur/Graeb 2018.md
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### Graeb und Vetter (2018)
**"Ersatzstimme statt personalisierter Verhältniswahl: Mögliche Auswirkungen auf die Wahlen zum Deutschen Bundestag"** [Zum Paper](https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0340-1758-2018-3-552.pdf)
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title: "Ersatzstimme statt personalisierter Verhältniswahl: Mögliche Auswirkungen auf die Wahlen zum Deutschen Bundestag"
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##### Frederic Graeb und Angelika Vetter (2018) in Zeitschrift für Parlamentsfragen - [Zum Paper](https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0340-1758-2018-3-552.pdf)

Untersuchte empirisch anhand einer Wahlumfrage unter knapp 900 Personen, wie sich die Ersatzstimme auf das Wahlverhalten auswirkt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Einführung einer Ersatzstimme dazu führen könnte, dass kleinere Parteien mehr Hauptstimmen erhalten, während gleichzeitig die etablierten Parteien durch die Ersatzstimmen profitieren könnten.
Die Autoren betonen, dass die Einführung einer Ersatzstimme das Wahlverhalten und die Zusammensetzung des Bundestags signifikant beeinflussen würde. Wähler würden eher ihrer Präferenz folgen und kleinere Parteien mit der Hauptstimme wählen, während sie die Ersatzstimme strategisch nutzen, um sicherzustellen, dass ihre Stimme im Parlament repräsentiert wird. Dies könnte zu einer genaueren Abbildung der Wählerpräferenzen bei der Hauptstimme führen, während die unveränderte Sperrklausel weiterhin die Fragmentierung des Parlaments begrenzt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen in der Realität möglicherweise **stärker** ausfallen könnten, da die Komplexität des neuen Wahlsystems und die Gewöhnung der Wähler an dieses System in der Studie nicht vollständig abgebildet werden konnten.
9 changes: 7 additions & 2 deletions content/Literatur/Hellmann 2016.md
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**"Weg vom Pfadabhängigkeitsproblem: Präferenzwahl in Mehrpersonenwahlkreisen als Reformoption des Bundeswahlrechts?" in Zeitschrift für Parlamentsfragen**. [Zum Paper](https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0340-1758-2016-2-389/weg-vom-pfadabhaengigkeitsproblem-praeferenzwahl-in-mehrpersonenwahlkreisen-als-reformoption-des-bundeswahlrechts-jahrgang-47-2016-heft-2?page=1)
Das Dokument argumentiert, dass **Single Transferrable Vote** (STV, eine Variante der Präferenzwahl für Mehrkandidatenwahlkreise) eine vielversprechende Alternative zur personalisierten Verhältniswahl sein könnte, da es proportionalere Ergebnisse und eine größere Wählerpartizipation (Ausdrucksfähigkeit des Wählerwillens) bietet.
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title: "Weg vom Pfadabhängigkeitsproblem: Präferenzwahl in Mehrpersonenwahlkreisen als Reformoption des Bundeswahlrechts?"
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##### Daniel Hellmann (2016) in Zeitschrift für Parlamentsfragen - [Zum Paper](https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0340-1758-2016-2-389/weg-vom-pfadabhaengigkeitsproblem-praeferenzwahl-in-mehrpersonenwahlkreisen-als-reformoption-des-bundeswahlrechts-jahrgang-47-2016-heft-2?page=1)

Hellmann argumentiert, dass **Single Transferrable Vote** (STV, eine Variante der Präferenzwahl für Mehrkandidatenwahlkreise) eine vielversprechende Alternative zur personalisierten Verhältniswahl sein könnte, da es proportionalere Ergebnisse und eine größere Wählerpartizipation (Ausdrucksfähigkeit des Wählerwillens) bietet.

Dennoch müssten die Implikationen und möglichen Nachteile einer solchen Reform gründlich geprüft werden, bevor eine Implementierung in Deutschland in Betracht gezogen wird​.
35 changes: 35 additions & 0 deletions content/Literatur/PBD BB 2024.md
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title: Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdiensts in Brandenburg 2024 über die Integrierte Stichwahl
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##### Dr. Stefan Lenz (Juni 2024) - [Zum Gutachten](https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/gu/36.pdf)
## Zusammenfassung
Der Parlamentarische Beratungsdienst des Brandenburger Landtags analysierte 2024 auf 139 Seiten das System der [[Integrierte Stichwahl|Integrierten Stichwahl]] (ein zur Ersatzstimme eng verwandtes System) für die Wahl von Bürgermeistern und Landräten. Das Gutachten befindet die Integrierte Stichwahl (selbst in alternativen Ausführungen) für verfassungskonform hinsichtlich sowohl Grundgesetz als auch Landesverfassung. Einzig kritisch sei das **Optionsmodell**, wonach den Kommunen freigestellt wird, selbst zu entscheiden, ob sie die Integrierte Stichwahl für die Wahl ihrer Bürgermeister bzw. Landräte anwenden. Der Grund liegt darin, dass die kommunalen Entscheidungsträger den Wechsel des Wahlsystems mit der Absicht herbeiführen könnten, ihre Konkurrenz gezielt zu benachteiligen. Demnach müsse der Landesgesetzgeber die Integrierte Stichwahl wenn, dann für alle Kommunen einführen.
## Verfassungsmäßigkeit
Die Einführung der Integrierten Stichwahl im gesamten Land für die Wahl von Bürgermeistern und Landräten ist sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit der Landesverfassung von Brandenburg vereinbar. Das Gutachten prüft in Detail die Einhaltung
- der **Wahlrechtsgrundsätze** (Freiheit, Unmittelbarkeit, Gleichheit, Allgemeinheit, Öffentlichkeit und Geheimheit),
- des Rechts der Parteien und Kandidaten auf **Chancengleichheit** im politischen Wettbewerb und in der Wahl und
- des Verfassungsgebots der **Bestimmtheit** und **Normenklarheit**
und befindet dabei positiv die Einhaltung aller Punkte.

Dabei ist unabhängig,
- ob eine ein- oder mehrstufige Aggregation angewendet wird,
- ob eine oder mehrere Nebenstimmen zugelassen sind (insbesondere schließt dies das System der Ersatzstimme ein),
- wie die fiktiven Wahlgänge aufgefasst werden und
- ob alle Nebenstimmen verpflichtend verwendet werden müssen.

Die Erfolgschancengleichheit ist erfüllt, weil dieselben Regeln für alle Wähler unterschiedslos gelten. "Auch die Zählwertgleichheit ist gegeben, weil jedem Wahlberechtigten bei der Wahlhandlung gleich viele Stimmen zustehen."
"Entscheidend ist also, dass Präferenzstimmen desselben Wählers nie kumulativ, sondern alternativ gutgeschrieben werden."
## Monotonieversagen
Es kann passieren, "dass ein Wähler zwar für seinen bevorzugten Kandidaten stimmt, ihm aber noch mehr genützt hätte, wenn er ein ganz bestimmtes alternatives Stimmverhalten gezeigt hätte."

Das BVerfG hält dies für verfassungswidrig, wenn der Umstand durch einfache Anpassungen des Wahlrechts vermieden werden könnte, ohne dabei den Wahlsystemtyp verlassen zu müssen. Das Monotonieversagen aber ist eigen und unvermeidbar in Präferenzwahlsystemen. Eine Vermeidung würde also eine Abwendung vom gesamten Wahlsystemtyp zur Folge haben. "Daher ist die Integrierte Stichwahl mit den Maßstäben des BVerfG vereinbar."
## Normenklarheit
Die Integrierte Stichwahl und auch die Ersatzstimme lassen "sich so in Rechtsform gießen, dass die Wahlorgane sie ordnungsgemäß anwenden können und das gebotene Maß an Verständlichkeit der Vorschriften für juristisch nicht vorgebildete Wahlberechtigte nicht unterschritten wird."
## Verletzung der Chancengleichheit im Optionsmodell
Überlässt das Land den einzelnen Kommunen die Entscheidung, ob sie konventionell oder per integrierter Stichwahl wählen wollen (**Optionsmodell**), so begeht der Gesetzgeber wahrscheinlich eine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien/Kandidaten zwar nicht in der Wahl, aber *im Wettbewerb*.

"Da das Wahlsystem die Erfolgsbedingungen im politischen Wettbewerb bestimmt, ist jede Wahlrechtsänderung geeignet, irgendjemandes Wettbewerbschancen, also seine Aussichten auf den Gewinn von Ämtern und Mandaten, faktisch zu schmälern." Dass die Wettbewerbschancen der Wahlbewerber verändert werden, hat jede Wahlreform an sich und ist unproblematisch, solange für jeden Wahlbewerber unterschiedslos dieselben Regeln gelten.

Entscheidend aber ist, dass zu erwarten ist, dass in manchen Fällen die kommunalen Entscheidungsträger die Umstellung des Wahlsystems mit der Motivation durchführen werden, andere (oppositionelle) Wettbewerber gezielt zu benachteiligen (**Benachteiligungsabsicht**). Kommunale Entscheidungsträger können nämlich verlässliche Vorhersagen über die Chancen der Bewerber treffen. Dieser Umstand ist nicht verfassungskonform und diesen hätte der Landesgesetzgeber mittelbar zu verantworten, was als Verfassungsbruch zu werten wäre. Deshalb sei das Optionsmodell wahrscheinlich nicht zulässig.
## Anwendbarkeit
Das Gutachten hält fest, dass das System der Ersatzstimme zum selben Wahlsystemtyp ("Präferenzstimmsystem") zählt wie die Integrierte Stichwahl. Besonders im Fall der Londoner Bürgermeisterwahl, welche die Ersatzstimme anwendete, unterscheidet das Gutachten nicht von der Integrierten Stichwahl. Entsprechend dürften alle getroffenen Argumente auch auf die Ersatzstimme anwendbar sein.
2 changes: 2 additions & 0 deletions content/Sonstiges/Ergänzendes.md
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Expand Up @@ -22,5 +22,7 @@ Zwar werden es durch dieses Verfahren mehr auszuzählende Stapel, jedoch bleibt
Zu erwarten ist, dass sich die Auszähldauer bis zur Verkündung des vorläufigen Endergebnisses nur geringfügig erhöhen wird, zumal die Verteilung der Sitze an die Parteien bereits nach der Auswertung der Listenstimmen feststeht, wohingegen die Auswertung der Wahlkreisstimmen nur die Sitze den Mandaten zuordnet.

Da im obigen Auszählungsverfahren bereits sämtliche abgegebene Stimmen ausgezählt werden, kann die Aggregation der ausgewerteten Haupt- und Ersatzstimmen in die Sitzverteilung vollständig automatisiert erfolgen. Erneute Auszählungen aufgrund von Eliminierungen sind daher unnötig.
## Legitimierung der Wahlreform
Grundsätzlich ist es denkbar, eine Wahlreform als Referendum der Bevölkerung zur Wahl zu stellen. Dies beseitigt insbesondere das Problem der möglichen [[PBD BB 2024|Benachteiligungsabsicht]].
## Wissenschaftliche Begleitung
Da das System der Ersatzstimme im deutschsprachigen Raum neu ist, bietet es sich an, seine Effekte genau zu untersuchen. Mit wissenschaftlichen Studien kann die Akzeptanz des neuen Systems geprüft werden, ebenso das Verständnis der Regeln sowie das Wahlverhalten.
1 change: 1 addition & 0 deletions content/Wahlsysteme & Begriffe/Erfolgschancengleichheit.md
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"**Erfolgschancengleichheit** herrscht, wenn jede Stimme bei der Überführung einer Stimmverteilung in eine Mandats- oder Ämtervergabe gleichbehandelt wird." ([[PBD BB 2024|Parlamentarischer Beratungsdienst BB, 2024]]) Für alle Wählerstimmen gelten also unterschiedslos dieselben Regeln.
6 changes: 5 additions & 1 deletion content/Wahlsysteme & Begriffe/Erfolgswertgleichheit.md
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Bei der Umrechnung des Wahlergebnisses in Parlamentssitze zählt die Stimme jedes Wählers gleich.
**Erfolgswertgleichheit** (nicht zu verwechseln mit der [[Erfolgschancengleichheit]]) herrscht, "wenn jeder mit seiner Stimme die Zusammensetzung einer Volksvertretung oder die Ämterbesetzung gleichermaßen beeinflusst." ([[PBD BB 2024|Parlamentarischer Beratungsdienst BB, 2024]])

Erfolgswertgleichheit ist bei Mehrheitswahlen inhärent praktisch nicht erfüllbar, da nur die Stimmen des Wahlsiegers Erfolg haben. Für vollständige Erfolgswertgleichheit müssten alle Wähler denselben Kandidaten wählen.

Mithilfe der Ersatzstimme lässt sich der Abstand zur Erfolgswertgleichheit verringern, weil durch die Ersatzstimme schlussendlich mehr Stimmen zum Erfolg geführt werden.
2 changes: 1 addition & 1 deletion content/Wahlsysteme & Begriffe/Zählwertgleichheit.md
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Bei der Ermittlung des Wahlergebnisses zählt die Stimme jedes Wählers gleich viel.
"**Zählwertgleichheit** herrscht, wenn jedem Wahlberechtigten bei der Wahlhandlung die gleiche Zahl an Stimmen zusteht." ([[PBD BB 2024|Parlamentarischer Beratungsdienst BB, 2024]]) Insbesondere wird beim Stimmgewicht zwischen verschiedenen Wählern nicht unterschieden - die Stimmen aller Wähler zählen gleich viel.
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